Bad Windsheim - Hexenverfolgung

Hexenverfolgungen und Hexenverbrennungen

Die Angst vor Hexen und Hexerei beginnt schon bei den Römern. Das älteste Gesetzbuch Roms, die zwölf Tafeln, enthielten schon Strafen für diejenigen, welche durch Zaubersprüche Menschen oder deren Feldfrüchte beschädigten. Auch in Griechenland hat Plato diesen Glauben seiner Landsleute einer wissenschaftlichen Betrachtung gewürdigt. Die Gesetze der salischen Franken besagen, wenn eine Hexe erwiesener Maßen einen Menschen aufgezehrt habe, so ist sie mit 200,- Soldi zu bestrafen.
Gregor von Tours der Geschichtsschreiber der Franken berichtet das Fredegunde (um 582) den Präfekten Mummolu beschuldigte, ihren und Chilperichs Sohn durch Zauberei getötet zu haben.
Entschieden gegen den Hexenglauben gingen die Karolinger unter Karl den Großen vor. Karl der Große wiederholte die Bestimmungen der Paderborner Synode von 785 die folgenden Beschluss gefasst hatte: "wer glaubt, es sei jemand ein Hexe und fresse Menschen und diese Person deshalb verbrennt der soll mit dem Tod bestraft werden".
In einem Dekret der Kirche von 799 hieß es noch: "Zauberer und Zauberinnen und dergleichen sollen eingekerkert und durch den Erzpriester zum Geständnis gebracht werden aber am Leben darf ihnen nichts geschehen".
Im Jahre 1232 nahmen die Hexenverbrennungen in der Rheingegend so überhand, dass man in Mainz Klage gegen das verbrennen so vieler unschuldiger Menschen führte. Aber nicht nur am Rhein sonder auch in Schwaben, Bayern, Franken und Thüringen loderten die Scheiterhaufen, besonders in Gegenden in denen der glaubenswütige Konrad von Marburg sein Unwesen trieb.
Am 5. Dezember 1484 gab Papst Innozenz VIII. eine Bulle heraus, in der er die Hexerei verdammte. Um dem Problem Einhalt zu gebieten, erteilte er außerdem zwei Inquisitoren die Vollmacht, sich der Sache anzunehmen. Es waren Jakob Sprenger und Heinrich Kramer, zusammen verfassten sie das Buch der "Hexenhammer". Als Reaktion auf den Hexenhammer und die Bulle von Innozenz VIII. brach in Europa die große Hexenverfolgung aus. Hexenverfolgungen gibt und gab es auch in der modernen Zeit noch. Die letzte offizielle Hexenverbrennung fand erst 1782 in der Schweiz statt. Ein weiterer Fall von Selbstjustiz trug sich 1836 in Polen zu, hier wurde eine vermeintliche Hexe der Wasserprobe unterzogen und danach getötet.
Zu keiner Zeit aber war die Verfolgung so gravierend wie Anfang des 17. Jahrhunderts. Die Auswüchse wurden so stark, dass sogar Kinder und Tiere verdächtigt wurden verhext zu sein. Das Schema zur Erlangung eines Geständnisses war fast immer gleich, da seit 1265 die Folter eine offiziell anerkannt Methode war, um Geständnisse zu erzwingen und Beweise zu liefern. Die verdächtigten Personen wurden der Folter unterzogen und gestanden meistens das von den Folterknechten Erwartete. Die Foltermethoden reichten immer aus um ein Geständnis irgendeiner Art zu erzwingen.  Es gab aber schon seit 1252 einen päpstlichen Erlass, der die Folter legitimierte, wenn dem Gefolterten keine körperlichen Schäden zu gefügt wurden.

Die Hexenprozesse waren eine Ausrottungsmaschinerie gegen Unschuldige, die durch Christen und die katholische Kirche geführt wurden. Sie sind eines der Verbrechen, die das Schuldkonto der Kirche belasten. Die Kirche hat bis heute nur teilweise eingeräumt, dass ihr Verhalten Unrecht war.

Am 19. Mai 1596 begann auch in der Reichsstadt Windsheim das Unwesen der Hexenverfolgung. Es wurden Frauen und Männer unter unsäglichen Torturen zu Tode gebracht. Es genügte bereits, wenn ein Nachbar Vermutungen äußerte um Ergriffen und danach gefoltert zu werden. Die beliebtesten Todesarten nach der sicheren Verurteilung waren Verbrennen, Enthaupten und Hängen. Die Beschuldigungen waren Missernten, Kindstod, Viehfrevel, Brunnenvergifter, Mordtaten, Schwarze Kunst, Ehebruch usw.
Die Legitimation zur Verbrennung von Hexen wurde von der Kirche aus dem Johannes-Evangelium (Joh. 15,6) abgeleitet wo Jesus sagt: "Wer nicht mit mir vereint bleibt, der wird wie eine abgeschnittene Rebe fortgeworfen und vertrocknet. Solche Reben werden gesammelt und ins Feuer geworfen, wo sie verbrennen." (Moderne Übersetzung)

Am 19. Mai wurde die Anna Leicht, Ehefrau des Zimmermanns Michael Leicht, verhaftet und gefoltert. Am 12. Juli wird sie zum Tod durch das Feuer verurteilt. (Der Feuertod wurde unterschiedlich gehandhabt, teilweise wurden die Personen vorher stranguliert und teilweise lebendig verbrannt.)

Am 9.Juni wird Anna Schott inhaftiert, ihr wird vorgeworfen, Vermischung mit dem Satan und verschiedene Personen um das Leben gebracht zu haben. Sie wird ebenfalls am 12. Juli zum Feuertod verurteilt. Am gleichen Tag wird auch Barbara Blei inhaftiert, ihr wird vorgeworfen die Eichel - und Weinblüte verdorben zu haben und ein Kalb ihres Bruders umgebracht zu haben. Am 12. Juli wird sie zum Feuertod verurteilt, doch soll ihr mit Strangulieren auf dem Scheitehaufen Gnade widerfahren. 

Kurz darauf wird Barbara Keget verhaftet und verhört, der Vorwurf lautet: Schaden an Kindern, an Erwachsenen und am Vieh von Nachbarn. Am 12. Juli wird sie zum Feuertod verurteilt .

Am 23. Juni wird Catharina Menlein verhaftet, ihr wird vorgeworfen eine Hexe zu sein, da sie durch die anderen vier Frauen beschuldigt wurde. Sie wird ebenfalls zum Tod durch das Feuer verurteilt .

Am 16. Juli werden alle 5 Frauen auf dem Hainserwasen verbrannt, die Unkosten wurden den Hinterbliebenen aufgebürdet. 

Am 19.Juni wird Ursula Luntz verhaftet. Ihr wird vorgeworfen 5 Menschen ermordet und viel Schaden an Mensch und Vieh verursacht zu haben. Sie wird zum Scheiterhaufen verurteilt .

Am 5. Juli wird Margaretha Strampfer verhaftet. Ihr wurden unterschiedliche Mordtaten angelastet und die Verführung ihrer leiblichen Tochter zur Teufelsanbeterin. Ihre Tochter Margaretha Ickelsheimer wird ebenfalls verhaftet. Beide werden zum Tod durch erhängen verurteilt und zum anschließenden Verbrennen .
Hier das sehr lange Verhörprotokoll (41 Seiten) der Margaretha Strampfer (Strämpfin) als PDF-Originalfassung!

Am 9. August wird Margaretha Krantz verhaftet. Sie wird zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt. Durch Beschuldigungen von Margaretha Strampfer und Margaretha Ickelsheimer wird auch Anna Buling verhaftet. Sie wird zum Tod durch den Strang verurteilt und nachfolgende Verbrennung. Anna Lechner wird ebenfalls verhaftet, sie wurde durch Aussagen von Barbara Sprinz schwer belastet. Das Urteil, Tod durch erhängen mit nachfolgenden verbrennen.

Am 30. Juli wird Barbara Sprinz verhaftet nachdem sie vorher verschiedene Personen denunziert hatte. Ihr wird vorgeworfen Vieh verhext und die Weinblüte verdorben zu haben. Sie wird zum Tode verurteilt .

Am 20. August 1596 werden auf dem Hainserwasen 3 Frauen lebendig verbrannt und 2 gehängt und anschließend verbrannt. 

Anfang November werden Ursula Rösch (aus Külsheim) und Elisabeth Mörser verhaftet. Die durch die Folter erzwungenen Aussagen belasteten Barbara Hornung so schwer, dass sie ebenfalls verhaftet wurde. Sie ersticht sich in der Haft mit dem Messer eines Wächters und wird unter dem Galgen begraben. Dem Wächter wurden zur Bestrafung seiner Unachtsamkeit die Bürgerrechte aberkannt und er musste die Stadt verlassen .

Am 19. November wurde Margaretha Gerber, Helene Link und Anna Gütleins enthauptet und danach mit den noch lebendigen Frauen Cordula Knoll, Christina Windsheimer, Ursula Rösch und Elisabeth Mörser verbrannt.

Am 26. November erhängt sich im Gefängnis die Frau des Hans Klee sie wird auf dem Hainserwasen verbrannt .

Am 10. Dezember wird Barbara Joha enthauptet und verbrannt. 

1597 wird Anna Jordan (Wiebelsheim) und Barbara Nagel ihre Tochter verhaftet. Barbara Nagel erhängt sich am 26. Juli im Gefängnis und wird zusammen mit ihrer Mutter am 22. August 1597 verbrannt. 

Es gab auch Ausnahmen, im Juni 1596 wurde die Thorschneiderin durch Denunziation verhaftet. Sie beharrte auf ihrer Unschuld , daraufhin wurde ein Rechtsgutachten aus Nürnberg eingeholt . Sie wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt und musste nachher die Stadt für immer verlassen. Ein weiterer Vorfall ereignete sich in Berolzheim, hier wurden die Frauen von Caspar Senftenberger und Hans Schmid der Hexerei beschuldigt. Daraufhin wurde die Stadt Windsheim gebeten, durch fremde Richter prüfen zu lassen, ob sie auch Hexen sind. Die Stadt lehnte dies ab. Weiteres ist hierzu nicht vermerkt .

Ein besonderes Nachspiel hatte der Tod von von Ursula Rösch, da sie aus Külsheim war. Külsheim gehörte zu diesem Zeitpunkt zu Hoheneck10. Der Amtmann von Hoheneck beschwerde sich in Windsheim über das Vorgehen der Stadt und forderte ein Entschuldigung für die Übergriffe und die Auslieferung der Beteiligten. Beide Forderungen wurden durch die Stadt abgelehnt. 

Nach diesen Vorfällen waren die großen Hexenverfolgungen für die Stadt Windsheim vorbei.