Franken - Königshöfe

Fränkische Königshöfe und ihre Bedeutung

Der königliche Grundbesitz war seit der Landnahme stets ein Stützpunkt für die Politik Deutscher Könige. Franken lag als Kernland inmitten des deutschen Raumes. Seine Königshöfe, (auch als Salhof bezeichnet) die sich entsprechend den zwei großen Hauptachsen westöstlich (entsprechend der Mainlinie) und nordwestlich-südöstlich (entsprechend der Rednitzlinie - Altmühl) gruppierten, waren charakteristisch für die Verwaltung deutschen Königsgutes (Krongut). Später wurden sie auch als Reichsgüter bezeichnet. Als Königsgüter werden alle jene Besitzungen bezeichnet, welche nach Ausscheidung der weltlichen Reichslehen, des Reichskirchengutes und die der königlichen Ministerialen und Reichsdienstmannen in unmittelbarer Verwaltung und Nutznießung des Königs standen. Auch Königsgut war nicht geschlossen gelagert, sondern Streubesitz weithin verteilt, wie es aus den Gütern der unterworfenen Stammesherrscher entstanden war.

Die einzelnen Güter waren seit ihrer Entstehung selbstständig und wurden von den sogenannten Königsbauern bewirtschaftet. Der Mittelpunkt war der Königshof. Seine Anlage und seine Ausstattung erfolgte entsprechend seiner Aufgabe, Mittelpunkt der Verwaltung zu sein, die Straßen in seiner Umgebung zu schützen, als Unterkunft und Verpflegungsplatz für durchmarschierende Truppen zu Pferd und zu Fuß, sowie als Sammelplatz und Lagerort der anfallenden landwirtschaftlichen Güter und auch als wichtige Produktionsstätte für die Landwirtschaft und den allgemeinen wirtschaftlichen Bedarf in Krieg und Frieden. Von ihm ging die Kultivierung des umliegenden Landes und die Anlegung neuer Siedlungen aus. Ein starres Schema für einen Königshof hat es nie gegeben. Wichtig für den Hof war die Lage an einem Gewässer, also größeren Bach, um der Viehhaltung, Gerberei, Eisenbearbeitung, dem Mühlenbetrieb usw. zu dienen. Gern wählte man dafür eine Tallage.

Der Königshof war in zwei Haupteile gegliedert, den eigentlichen Gutskomplex mit Wohnhaus, Stallungen, Scheunen, Schmiede, Kirche usw. und in den Baumgarten (Bungert), dieser diente vorbeimarschierenden Heeresteilen als Unterkunftsplatz. Der ganze Komplex war befestigt mit Graben und Wall, auf dem Pfähle, ein Flechtzaun, eine Dornenhecke, oft bis zu 15 Meter breit oder auch eine Steinmauer zum Schutz stand. Innerhalb der Dornenhecke lies man noch einen Wiesenstreifen, oft mit Obstbäumen besetzt, frei um Schussfeld gegen den Feind nach durchstoßen der Hecke zu erhalten. Ein weitere Vorteil des Wiesenstreifens war, daß hereingeworfene Brandfackeln die strohbedeckten Holzgebäude nicht erreichen konnten. Um die Dornenhecke herum lief ein Gang für die Wächter. Teilweise wurde der Hof sogar mit Türmen und Toren geschützt. In späteren Jahren trennt sich der militärische Teil von eigentlichen Königshof und es werden zuerst Turmhügel und später Burgen auf in der nähe liegenden Bergen errichtet.

Größere Königshöfe hatten einen Vorhof, ein Empfangszimmer, einen Saal, in welchen Streitigkeiten abgeurteilt wurden. Weiter gab es ein Speisehaus, Winter- und Sommerwohnungen, Bäder, Küchen, eine Pferdebahn, eine Schatzkammer und Spinnstuben für die Frauen. Selbstverständlich hatte fast jeder Königshof eine Kapelle die meist dem heiligen Martin oder der heiligen Maria geweiht war. Meistens lag in unmittelbarer nähe eine Mühle. Fast immer hatte der Hof auch große Waldungen. Die rein wirtschaftliche Verwaltung, des meisten mehrere Hundert Morgen großen Hofes, übte ein Meier aus. Ihm oblag die Bereitstellung von Lebensmitteln und anderen Bedarfes bei Anwesenheit des Königs. Der Königshof war auch Sitz des Amtmannes, dem die Gesamtverwaltung des Königsgutes unterstand. Gleichzeitig hatte dieser auch die niedere Gerichtsbarkeit (Hofgericht) inne.

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